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Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie ihre Arbeitgeber, Vorgesetzten und Interessenvertretungen im Berufsleben zu unterstützen – das ist Aufgabe des LVR-Integrationsamtes. Anerkannt schwerbehindert, das heißt: Sie haben einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr bescheinigt. Doch anders, als der Begriff „Schwerbehinderung" vielleicht signalisiert, können schwerbehinderte Menschen aktiv und leistungsfähig sein. Denn „schwerbehindert" sagt nichts über die Leistungsfähigkeit aus. Blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer sind schwerbehindert, aber auch Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben oder unter Nierenschäden oder beispielsweise einer Schilddrüsenerkrankung leiden. In über 80 Prozent der Fälle geht die Schwerbehinderung auf eine Krankheit zurück.
Nicht immer ist der Schwerbehindertenausweis Voraussetzung für die Unterstützung durch das LVR-Integrationsamt: Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können bei der Agentur für Arbeit eine sogenannte „Gleichstellung" beantragen. Sie werden schwerbehinderten Beschäftigten dann „gleichgestellt", wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nur auf diesem Weg einen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Durch die Gleichstellung erhalten sie Anspruch auf die gleichen beruflichen Fördermöglichkeiten wie schwerbehinderte Menschen. Sie und ihre Arbeitgeber können dann die Leistungen des LVR-Integrationsamtes in Anspruch nehmen.
Das LVR-Integrationsamt in Köln ist der richtige Ansprechpartner, wenn die betroffene Person im Zuständigkeitsgebiet des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) lebt oder das Unternehmen hier seinen Sitz hat: also in einer der 27 Mitgliedskörperschaften, den Kreisen und kreisfreien Städten zwischen Bonn und Kleve, Aachen und Essen. Die Aufgaben des LVR-Integrationsamtes sind gesetzlich festgelegt (im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch). Das LVR-Integrationsamt ist danach zuständig für:
Seine Angebote finanziert das LVR-Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe zahlen Arbeitgeber, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung von schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen. Auf diese Weise gibt es einen finanziellen Ausgleich für Unternehmen, die schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Einen Teil der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe gibt das LVR-Integrationsamt weiter an den Bund und an die örtlichen Fürsorgestellen im Rheinland.
Die örtlichen Fürsorgestellen sind bei den Städten und Kreisen eingerichtet und sind vor Ort häufig die ersten Anlaufstellen für Arbeitgeber oder behinderte Menschen. Um gemeinsam effizient und effektiv die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern gibt es eine enge Kooperation und eine per Verordnung geregelte Arbeitsteilung zwischen ihnen und dem LVR-Integrationsamt.
Die örtlichen Fürsorgestellen sowie andere regional zuständige Ansprechpartner zum Thema Behinderung und Beruf finden Sie sortiert nach Städten und Kreisen in unserer Ansprechpartner Datenbank.
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