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Kündigungsschutz

Will ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen, so muss er vorher die Zustimmung durch das LVR-Integrationsamt einholen. In dem damit eröffneten Kündigungsschutzverfahren geht es darum, zunächst alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes auszuschöpfen.

Insbesondere wird versucht, mit den Mitteln der begleitenden Hilfe (Beratung, Förderung, Zuschüsse) die Ursache für den Kündigungswunsch zu beseitigen. So ist beispielsweise die Beschäftigung des schwerbehinderten Mitarbeiters/der schwerbehinderten Mitarbeiterin weiterhin möglich, wenn der Arbeitsplatz technisch anders ausgestattet wird. In der Vergangenheit konnte bei rund der Hälfte aller Kündigungsschutzverfahren der Arbeitsplatz erhalten werden – zum Nutzen aller.

 

Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind zu richten an
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Integrationsamt
50663 Köln

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

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